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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der CORBEAU Werbeagentur (nachfolgend „Agentur“) und dem Auftraggeber.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die individuell vereinbarten Leistungen.
2.2 Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg.
2.3 Die Agentur ist in der Ausführung der Leistungen frei, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden.
2.4 Die Übergabe erfolgt in der zur Nutzung erforderlichen Form. Ein Anspruch auf Herausgabe offener Dateien besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

3. Vergütung
3.1 Sämtliche Leistungen der Agentur sind kostenpflichtig.
3.2 Zusatz-, Änderungs- oder Erweiterungsleistungen werden gesondert vergütet.
3.3 Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, berechtigen die Agentur zur Anpassung von Zeitplan und Vergütung.
3.4 Die Vergütung erfolgt auf Basis des vereinbarten Angebots oder eines Stundensatzes.
3.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nicht anders vereinbart:
• 25 % bei Auftragserteilung
• 25 % nach Projektfortschritt
• 50 % nach Abschluss der vereinbarten Leistungen, spätestens jedoch mit Abnahme gemäß Ziffer 5.

4.2 Teilabnahmen berechtigen zur entsprechenden Teilabrechnung.
4.3 Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:
• Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen
• weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen
• bereits eingeräumte Nutzungsrechte vorübergehend zu widerrufen
4.5 Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

5. Abnahme
5.1 Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie dem Auftraggeber zur Freigabe bereitgestellt wurden und dieser nicht innerhalb kurzer Frist wesentliche Abweichungen schriftlich mitteilt. Spätestens gelten Leistungen als abgenommen, sobald sie vom Auftraggeber genutzt oder veröffentlicht werden.
5.2 Gestalterische Leistungen unterliegen der künstlerischen Freiheit; eine Abnahme kann nicht aus geschmacklichen Gründen verweigert werden.

6. Nutzungsrechte
6.1 Die Agentur räumt dem Auftraggeber die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.
6.2 Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt.
6.3 Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und zusätzlicher Vergütung.
6.4 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.
6.5 Bei Zahlungsverzug ist die Nutzung unzulässig.
6.6 Veränderungen oder Weiterentwicklungen der Leistungen bedürfen der Zustimmung der Agentur.

7. Urheberrecht und Referenznutzung
7.1 Die Agentur ist berechtigt, als Urheber genannt zu werden.
7.2 Die Agentur darf Arbeiten für Eigenwerbung (Website, Social Media, Präsentationen etc.) verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

8. Fremdleistungen und Nebenkosten
8.1 Die Agentur ist berechtigt, Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
8.2 Alternativ kann die Beauftragung im Namen der Agentur erfolgen; der Auftraggeber stellt die Agentur insoweit von allen Ansprüchen frei.
8.3 Nebenkosten (z.B. Lizenzen, Stockmaterial, Druck, Media, Reisekosten) werden gesondert berechnet.

9. Daten, Dateien und Eigentum
9.1 Es werden ausschließlich Nutzungsrechte übertragen, kein Eigentum an Entwürfen oder Daten.
9.2 Offene Dateien (z.B. InDesign, Illustrator, Code) sind nicht Bestandteil des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
9.3 Die Herausgabe solcher Daten erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung.
9.4 Übergebene Daten dürfen ohne Zustimmung der Agentur nicht verändert werden.

10. Korrekturen und Freigaben
10.1 Der vereinbarte Leistungsumfang umfasst eine definierte Anzahl an Korrekturschleifen.
10.2 Weitere Änderungen werden gesondert berechnet.
10.3 Mit der Freigabe durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für Inhalte und Richtigkeit.

11. Haftung
11.1 Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
11.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Werbeerfolg ist ausgeschlossen.
11.4 Die Agentur übernimmt keine Haftung für:
• die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten (z.B. Marken-, Wettbewerbs-, Urheberrecht)
• die inhaltliche Richtigkeit vom Auftraggeber bereitgestellter Daten
• Plattformen und Systeme Dritter (z.B. Meta, Google, Wix, Hostinganbieter)
11.5 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Nutzung aller bereitgestellten Inhalte berechtigt ist, und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.
11.6 Nach Freigabe durch den Auftraggeber entfällt die Haftung für erkennbare Fehler.

12. Digitale Leistungen, Websites und Hosting
12.1 Die Agentur schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit von Websites oder digitalen Systemen.
12.2 Wartung, Updates und Sicherheitsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
12.3 Für Sicherheitslücken, Datenverluste oder Ausfälle haftet die Agentur nur im Rahmen von Ziffer 11.

13. Social Media und Kampagnen
13.1 Die Agentur schuldet keinen bestimmten Erfolg (z.B. Reichweite, Leads, Verkäufe).
13.2 Plattformrichtlinien (z.B. Meta, TikTok, Google) liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
13.3 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich (insbesondere bei Werbung, politischen Inhalten oder personenbezogenen Daten).

14. Vertragsbeendigung
14.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
14.2 Die Agentur kann zudem entgangene Vergütung geltend machen, abzüglich ersparter Aufwendungen.

 

15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Agentur.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand März 2026
 

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